Hausordnung & Hygienekonzept
- Eine Buchung einer Trainingszeit sowie die Vorlage eines 3G-Nachweises sind nicht mehr erforderlich.
- Wir empfehlen Schülerinnen und Schülern direkt nach dem Unterricht zu trainieren, sodass externe Mitglieder ihr Training später beginnen und so die Anzahl der Kontakte reduzieren können.
- Für jedes Training ist ein Check-In am iPad im Studio erforderlich.
- Der Zutritt ist untersagt, wenn Krankheitssymptome vorliegen (auch bei sehr leichten Symptomen, wie Halskratzen).
- Verwende immer ein Handtuch, das eine möglichst große Fläche bedeckt (Schonung der Polster und Hygiene).
- Das Essen und Kaugummikauen ist in den Clubräumen nicht gestattet.
- Desinfiziere ein Gerät sofort nach Verwendung.
- Im Fitnessstudio dürfen nur saubere Turnschuhe und geeignete Sportkleidung (z.B. KEINE Jeans) getragen werden.
- Die Türen sanitärer Anlagen sind möglichst offen zu halten, wenn diese nicht in Anspruch genommen werden
- Wasche und desinfiziere deine Hände vor Betreten des Fitnessstudios.
- Bei Nicht-Beachtung der Regelungen kann ein Studioverweis erfolgen!
- Halte möglichst immer einen Mindestabstand von 1,5 m ein (auch in den Umkleiden).
- Wir empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Regelmäßiges Lüften durch das Team des B&G Gesundheitsclubs (Lüftungsanlagen sind aktiv und führen Frischluft zu).
- Das Training ist im Allgemeinen nur unter Aufsicht erlaubt.
- Ein unbeaufsichtigtes Training außerhalb der Öffnungszeiten ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie Mitglied des Teams „B&G - Zutritt während der Schulzeit“ sind. Begleitungen, die kein Mitglied dieses Teams sind, sind nicht zulässig.
- Bei vorsätzlich und grob fahrlässigen Personen- und Sachschäden trägt der Verantwortliche die entstehenden Kosten. Dies gilt sowohl für Fremd- als auch für Eigenschäden.
- Schäden sind der Studioleitung unverzüglich mitzuteilen.
- Im B&G-Club ist auf eine angenehme Trainingsatmosphäre zu achten, was eine angemessene Musiklautstärke notwendig macht.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
- Bei Erstbenutzung der Trainingsgeräte ist vorher eine Einweisung durch einen der Instruktoren erforderlich.
- Wir bitten darum, dass Trainierende uns einen positiven COVID-19 Befund (Selbsttest oder PCR-Test) melden, wenn während eines möglichen Infektionszeitraums bei uns trainiert wurde.